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Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Partner einer GbR sind, stellen Sie den Antrag bitte als juristische Person. Antragsteller ist derjenige, auf den der SVLFG-Bescheid ausgestellt ist (Ausnahme: Kommunen).
Das Antragsverfahren zur Beantragung einer Billigkeitsleistung gemäß Richtlinie zum Erhalt des Waldes und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (Nachhaltigkeitsprämie Wald) wird weitgehend elektronisch durchgeführt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung, die Sie hier finden.
*Bei Anträgen, die den Kommunalwald betreffen, entfällt die Einreichung eines SVLFG-Bescheids
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten:
Praktische Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
Wichtig: Nach 30-minütiger Inaktivität während der Eingabe gilt die Sitzung als abgelaufen und wird nicht gespeichert. Sie müssen in diesem Fall die Eingaben erneut vornehmen.
Am Ende des Formulars können Sie Ihre Eingaben noch einmal prüfen. Wenn Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.
* - Da aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Zwischenspeicherung eines begonnenen Antrages möglich ist, sollte die Antragstellung über eine stabile Internetverbindung erfolgen. Von mobilen Datenverbindungen, insbesondere im öffentlichen Raum, wird abgeraten.
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Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Konjunkturpakets 500 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Form einer flächenwirksamen Prämie zur Verfügung.
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