Nachhaltigkeitsprämie Walddes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

FAQ

Die Antragsfrist für die Bundeswaldprämie ist abgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!

Fragen zu Ihren Anträgen, Bewilligungen oder zum Nachprüfverfahren richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Antragsnummer per E-Mail an bundeswaldpraemie(bei)fnr.de.

  • Ist die Prämie eine einmalige Leistung?

    Die Prämie wird einmalig gewährt.

  • Ist die Bundeswaldprämie steuerpflichtig?

    Die Prämie ist als Einkommen zu versteuern.

    Umsatzsteuer ist nicht zu entrichten.

  • Ich habe meine Waldfläche ganz oder teilweise verkauft. Was ist zu beachten?

    Die Gewährung der Bundeswaldprämie ist mit der Auflage verbunden, dass die Nachhaltigkeitszertifizierung für zehn Jahre nach Auszahlung aufrecht zu erhalten ist. Dies müssen Empfänger der Bundeswaldprämie lückenlos nachweisen können. Sollten die Käufer die Zertifizierung, z. B. über die Mitgliedschaft in derselben zertifizierten Forstbetriebsgemeinschaft fortführen, müssten Sie dies der FNR bei einer Nachprüfung nachweisen. Der Verkaufsnachweis ist dann ebenfalls vorzulegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an bundeswaldpraemie(bei)fnr.de
    Sollten Sie nicht gewährleisten können, dass die Zertifizierung bestehen bleibt, teilen Sie der FNR den Sachverhalt bitte mit. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung oder Teilrückforderung der erhaltenen Prämie zzgl. Zinsen kommen.

  • Ich wurde wegen einer Nachprüfung angeschrieben. Was ist zu tun?

    Die Bewilligung der Bundeswaldprämie erfolgte nur, wenn für die Forstfläche eine Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. über PEFC, FSC) nachgewiesen wurde.

    Jeder Empfänger der Bundeswaldprämie hat sich verpflichtet das Nachhaltigkeitszertifikat für 10 Jahre nach Auszahlung der Prämie aufrecht zu erhalten. Die Einhaltung dieser Bedingung wird im Rahmen von Nachprüfungen kontrolliert.

    Der Empfänger der Bundeswaldprämie muss innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, dass die Leistungsvoraussetzungen weiterhin entsprechend Nr. 4.1.2 der Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder vom 22. Oktober 2020 erfüllt sind. Hierzu muss das aktuelle Nachhaltigkeitszertifikat (ggf. in Verbindung mit einer aktuellen Mitgliedsbescheinigung eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses) schriftlich bei der FNR vorgelegt werden. 
    Details sind dem übermittelten Schreiben zu entnehmen.

    Vorlagen für Mitgliedsbescheinigungen stehen unter https://www.bundeswaldpraemie.de/service/dokumente zur Verfügung.

  • Meine Kontaktdaten haben sich geändert.

    Sie sind verpflichtet, Änderungen zur Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zeitnah der FNR mitzuteilen. Auch wenn sich z. B. durch Flächenabgabe (Erbe, Verkauf) die Bewilligungsfläche ändert, ist dies der FNR unter Vorlage von Nachweisen mitzuteilen.

                 

Rechtlicher Hinweis: 
Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informations­zwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.